Mittwoch, 16. März 2011

Die Pulsnitz 1635 bis 1815

Bis zum Prager Frieden vom 30. Mai 1635 gehörten die Lausitzen zum ständisch-förderativen Staatsgebilde unter böhmischer Krone. Er beendete den Krieg zwischen dem Kaiser und der katholischen Liga auf der einen Seite und dem Schmalkaldischen Bund auf der anderen Seite - u.a. um den Preis der Ober- und Niederlausitz.
Der Traditionsrezess legte fest, dass die ständische Verfassungsordnung der Lausitzen unverändert fortbestehen solle. Er war u.a. die Grundlage, dass insbesondere die Oberlausitz ein bikonfessionelles Gebiet blieb, während im eigentlichen Sachsen das Luthertum die einzig zugelassene Konfession war. Zudem verhinderte der Vertrag, dass die Lausitzen in den übrigen sächsischen Kurstaat, westlich der Pulsnitz, eingegliedert werden konnten. Sie waren mit diesem nur durch Personalunion verbunden. Die Kloster in der Oberlausitz blieben erhalten und bestehen bis heute, während die Klöster im übrigen Sachsen aufgelöst wurden und die heute vorhandenen Neu- oder Wiedergründungen in späterer Zeit sind. Vor allem für die sorbische Landbevölkerung der Oberlausitz, die im Gegensatz zu den Städten überwiegend katholisch geblieben war, hatte der Traditionsrezess zur Folge, dass sowohl Religion, als auch Sprache unantastbar blieben. Dagegen war im Meißnischen schon seit 1424 das Sorbische verboten worden. Bis dahin war es sogar Amtssprache neben dem Deutschen.

Die Wirksamkeit des Vertrages endete erstmals 1806, als Kurfürst Friedrich August III. von Napoleon zum König von Sachsen erhoben wurde. Napoleon legte auch die Grenzen von Sachsen neu fest, so dass die Lausitzen einschließlich der preußischen Exklave Kottbus bis 1815 zum sächsischen Königreich gehörten.

Durch die auf dem Wiener Kongress 1815 geschlossenen Verträge zur Neuordnung Europsas behielt Sachsen zwar die Königswürde, doch um den Preis der Hälfte seines Territoriums, das an Preußen ging. Darunter ganz Kursachsen (Wittenberg), der Thüringische Kreis und die Niederlausitz. Willkürlich wurden der Leipziger Kreis und der Meißnische Kreis sowie die Oberlausitz „quergeteilt“. Der formal-juristische Anspruch der Böhmischen Krone blieb noch bis 1831 bestehen, als mit der Verfassung die Unteilbarkeit („Rest“-)Sachsens besiegelt wurde.

Das Königreich wurde nach dem Wiener Kongress in fünf Kreishauptmannschaften (Regierungsbezirke) eingeteilt und zwar: Bautzen, Chemnitz, Dresden und Leipzig, wobei die Pulsnitz erneut zur Grenze wurde - zwischen den Kreishauptmannschaften Dresden und Bautzen. An ähnlichen Grenzen orientieren sich auch heute noch die Gliederungen in Planungsregionen, Verkehrsverbünde und Verwaltungszuständigkeiten. Auch kulturelle und ethnische Unterschiede bestehen fort. Östlich und westlich der Grenze werden markant zu unterscheidende Dialekte gesprochen. Westlich das Thüringisch-Obersächsische, das als "typisch sächsisch" gilt, östlich das Schlesisch-Lausitzische. Die sprachlichen Unterschiede z.B. zwischen Tauscha und Königsbrück (5 km) oder zwischen Böhla b.O. und Ortrand (2 km) sind größer als z.B. zwischen Tauscha oder Böhla b.O. und Weimar (ca. 220 km).

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen